Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Maurer Elektromaschinen GmbH
Gültigkeit
Diese Verkaufsbedingungen sind für alle Geschäfte zwischen Maurer Elektromaschinen GmbH in Schöftland (Verkäufer) und ihren Kunden anwendbar sofern kein spezieller Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag entsteht nur, wenn er vom Verkäufer angenommen wurde, selbst wenn ein Angebot unterbereitet wurde.
Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer den Auftrag annimmt, wenn er nicht
ausdrücklich, innert 30 Tagen nach Bestellungseingang, die Annahme verweigert.
Durch Auftragserteilung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt. Diese
Bedingungen gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Dispositionen, die vom
Besteller übersandt werden, oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, vor.
Teilnehmer
Maurer Elektromaschinen GmbH schliesst Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Maurer Elektromaschinen GmbH angenommen wurde, ist Maurer Elektromaschinen GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
Vertragsgegenstand
Maurer Elektromaschinen GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte Maurer Elektromaschinen GmbH nachträglich erkennen, dass sich bei Maurer Elektromaschinen GmbH ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Maurer Elektromaschinen GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals
bestätigen.
Andernfalls ist Maurer Elektromaschinen GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist Maurer Elektromaschinen GmbH verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Überweisung zurückzuzahlen.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Maurer Elektromaschinen GmbH zustande.
Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Maurer Elektromaschinen GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so kann Maurer Elektromaschinen jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte Maurer Elektromaschinen GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Maurer Elektromaschinen GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Maurer Elektromaschinen GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
Bereits erhaltene Zahlungen wird Maurer Elektromaschinen GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Maurer Elektromaschinen GmbH oder den Kunden erstatten.
Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt durch Maurer Elektromaschinen GmbH nach bestem Ermessen mit einem geeigneten Transportmittel auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Kunden. Wird sie durch Maurer Elektromaschinen GmbH besorgt, so gilt sie als im Auftrag und für Rechnung des Kunden abgeschlossen.
Bei Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes hat der Kunde selbst bei Empfangnahme innerhalb von 2 Tagen Anzeige an die Transportanstalt und die Versicherung mit Kopie an Maurer Elektromaschinen GmbH zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen im Eigentum von Maurer Elektromaschinen GmbH. Der Kunde ermächtigt uns hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.
Ausführung der Lieferung
Für Lieferung sind nur Spezifikationen von Maurer Elektromaschinen GmbH und diejenigen des Herstellers massgebend. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, kann Maurer Elektromaschinen GmbH auf Vorschriften des Kunden nicht eintreten. Die Maurer Elektromaschinen GmbH notwendig erscheinenden Änderungen bleiben entschädigungslos vorbehalten.
Bei Anfertigungen aufgrund von Angaben oder Weisungen des Kunden trifft Maurer Elektromaschinen GmbH diesbezüglich keine Nachprüfungspflicht. Maurer Elektromaschinen GmbH behaltet sich Teillieferungen sowie die Lieferung von gleichwertigen Ersatzprodukten vor.
Sollten allfällig erforderliche behördliche Bewilligungen (wie z.B. SEV, ESTI usw.) nicht erteilt werden, behaltet Maurer Elektromaschinen GmbH sich den entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor.
Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Richtpreise brutto ab Werk oder Lager in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ohne Vorankündigung vorbehalten.
Sämtliche Nebenkosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Bewilligungen sowie für Abnahme, Beurkundung und dergleichen werden dem Kunden zusätzlich belastet.
Zahlungsbedingungen
Einverständniserklärung zur Kredit- und Risikoprüfung
Für den Entscheid, ob gegen Rechnung geliefert werden kann, wird eine Adress- und Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt. Die für die Auftrags- und Zahlungsabwicklung relevanten personenbezogenen Informationen können dazu dem Schweizerischen Verband Creditreform Gen und auch an Partnerunternehmen übermittelt werden. Hierzu gilt die Datenschutzerklärung Creditreform (DSE).
Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Faktura Datum zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins in der Höhe der Kosten für Kontokorrentkredite bei den schweizerischen Grossbanken, mindestens jedoch 6 % berechnet.
Bei Nichteinhalten eines Zahlungstermins hat Maurer Elektromaschinen GmbH das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern, sowie Schadenersatz zu verlangen.
Maurer Elektromaschinen GmbH behaltet sich in allen Fällen vor, bei der Ablieferung Barzahlung oder eine Bankgarantie bei Bestellungen zu verlangen, oder die Lieferung per Vorauskasse zu versenden.
Der Kunde gibt nach Artikel 28 des ZGB mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einwilligung, dass seine Daten im Internet veröffentlicht werden können, wenn er nach mehrmaliger Mahnung der Begleichung der Rechnung nicht nachkommt. Mindestens die letzte Mahnung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei Abhol- oder Versandbereitschaft im Werk oder Lager auf den Kunden über, auch wenn die Lieferung franko, cif, fob oder mit ähnlicher Klausel erfolgt.
Lieferfrist
Verbindlich sind die von Maurer Elektromaschinen GmbH schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn Unterlagen des Kunden, Vorauszahlungen, notwendige Bewilligungen usw. nicht rechtzeitig bei Maurer Elektromaschinen GmbH eintreffen.
Bei Verzögerungen in der Ablieferung kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer Maurer Elektromaschinen GmbH schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist
(mindestens 1/4 der Lieferfrist) vom Vertrag zurücktreten. Eine allfällige Haftung gilt nur sofern Maurer Elektromaschinen GmbH ein grobes Verschulden nachgewiesen
wird.
Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Verzögern sich jedoch Versand, Abholung oder Montage ohne Verschulden von Maurer Elektromaschinen GmbH, so lagert Maurer Elektromaschinen GmbH die
Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Kunden; Maurer Elektromaschinen GmbH kann sie aber auch ohne richterliche Ermächtigung hinterlegen oder an Dritte
verkaufen, sowie Schadenersatz verlangen. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht berechtigt, seine Zahlungen zurückzuhalten.
Beanstandungen, Mängelrügen
Der Kunde hat die Lieferung sofort zu prüfen und Maurer Elektromaschinen GmbH Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen.
Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.
Geistiges Eigentum
Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte an unserem geistigen Eigentum, wie Patent- und Urheber-rechte, Muster- und Modellrechte oder Markenrechte.
Garantie
Alle Teile, die erheblich von der vertragsgemässen Ausführung abweichen oder die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, werden von Maurer Elektromaschinen GmbH kostenlos nach unserer Wahl ausgetauscht oder ausgebessert. In besonderen Fällen behaltet sich Maurer Elektromaschinen GmbH die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger oder allgemein
unsachgemässer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die Maurer Elektromaschinen GmbH nicht zu vertreten hat.
Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn von Maurer Elektromaschinen GmbH
beantragte technische Verbesserungen an den gelieferten Gegenständen nicht vorgenommen werden.
Die Garantiezeit beträgt 6 Monate (für Batterien) ab Auslieferung vom Werk oder Lager; sie endet
jedoch spätestens 24 Monate nach der Versand- oder Abholbereitschaft. Die Garantiezeit für ersetzte Teile läuft gleichzeitig mit derjenigen der Gesamtlieferung
ab.
Sollte der Lieferant bzw. Hersteller, der Maurer Elektromaschinen GmbH beliefert, eine andere Garantiezeit einräumen, so gilt diese.
Geheimhaltung
Sämtliche Informationen über die Produkte von Maurer Elektromaschinen GmbH und diejenigen des Herstellers sowie technische Verfahren sind als Geschäftsgeheimnis vom Maurer Elektromaschinen GmbH zu betrachten und vom Kunden mit allen geeigneten Mittel zu schützen.
Insbesondere dürfen die abgegebenen Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, sondern lediglich zur Erfüllung des Vertragzweckes benützt werden.
Haftung
Die Haftung bei Sachmängeln ist auf die Behebung dieser Mängel gemäss Garantie dieser Allgemeinen Lieferbedingung beschränkt.
Darüber hinaus und im Übrigen haftet Maurer Elektromaschinen GmbH gegenüber dem Kunden bei Vertragsverletzungen und auch bei ausservertraglichen Ansprüchen
nur, sofern Maurer Elektromaschinen GmbH ein grobes Verschulden nachgewiesen wird.
Jede weitere Haftung von Maurer Elektromaschinen GmbH gegenüber dem Kunden oder Dritten aufgrund von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen. Maurer
Elektromaschinen haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden.
Die Angaben sind Herstellerangaben und keine zugesicherten Eigenschaften.
Ansichtssendungen
Wir führen keine Ansichtssendungen aus.
Wiederverkauf, Ausfuhr
Soweit die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände durch die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Kunden über und ist bei jedem Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.
Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien
Die Firma Maurer Elektromaschinen GmbH legt grossen Wert darauf, alle relevanten Daten zu den Artikeln im e-Shop zu publizieren, damit der Kunde weiss, was er kauft.
Deshalb verzichten wir auf ein Rückgaberecht, sofern nicht ein Mangel vorliegt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile Aargau. Der Besteller verzichtet auf den
Gerichtsstand seines Sitzes. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht
5040 Schöftland, 07.08.2021